Global Reporting Initiative — Nachhaltigkeitsberichte für den Mittelstand?

Euro­päi­sche Groß­un­ter­neh­men bezie­hen sich laut einer Monitoring-Studie zur CSR-Strategie der Euro­päi­schen Kom­mis­sion  bei ihrer Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tung auf die Richt­li­nien der Glo­bal Reporting Initia­tive. Wir stel­len in unse­rem Blog kurz vor, was sich dahin­ter ver­birgt, denn die Richt­li­nien der Glo­bal Reporting Initia­tive rich­ten sich nicht nur an Groß­un­ter­neh­men, son­dern an alle Orga­ni­sa­tio­nen. Das macht sie gerade auch inter­es­sant für kleine und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die über ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tun­gen berich­ten wol­len. Die Glo­bal Reporting Initia­tive (GRI) wurde im Jahr 2000 gegrün­det und genießt mitt­ler­weile hohe Aner­ken­nung. Im Mai 2013 ist die vierte Ver­sion der Richt­li­nien erschie­nen, die ab sofort ver­wen­det wer­den kann.

Was ist das Ziel eines GRI-Nachhaltigkeitsberichts?

Die Richt­li­nien der Glo­bal Reporting Initia­tive die­nen der aus­ge­wo­ge­nen Dar­stel­lung der Nach­hal­tig­keits­leis­tung eines Unter­neh­mens, der Begriff der Nach­hal­tig­keit ist hier sehr breit, sodass auch CSR-Aktivitäten etc. dar­un­ter zu fas­sen sind. Ähn­lich wie beim Finan­cial Reporting soll mit Hilfe der Anga­ben im Bericht ein ange­mes­se­nes Bild der Leis­tung des Unter­neh­mens bzw. der Orga­ni­sa­tion im Berichts­zeit­raum gege­ben wer­den. Die GRI-Standards sol­len hier­für einen all­ge­mein­gül­ti­gen Rah­men bil­den, der unab­hän­gig von der Orga­ni­sa­ti­ons­form oder Orga­ni­sa­ti­ons­größe, der Bran­che oder dem Stand­ort ist.

Wel­che Infor­ma­tio­nen gehö­ren in den Bericht?

Ein GRI-Nachhaltigkeitsbericht wird mit Hilfe der soge­nann­ten GRI-Richtlinien (Sus­taina­bi­lity Reporting Gui­de­lines) erstellt. Diese Richt­li­nien die­nen dazu, die Inhalte des Berichts zu defi­nie­ren und eine hohe Qua­li­tät der berich­te­ten Infor­ma­tio­nen zu gewähr­leis­ten. Dar­über hin­aus ist in den Richt­li­nien fest­ge­legt, was die Min­de­stan­ga­ben sind, um einen GRI-Bericht erstel­len zu kön­nen, der es dann ermög­licht ein Unter­neh­men und seine Leis­tung in Bezug auf eine nach­hal­tige Ent­wick­lung zu bewer­ten. Ein Bericht nach den G4-Richtlinien umfasst 2 Teile: Zum einen ent­hält er all­ge­meine Stan­dar­d­an­ga­ben zum Unter­neh­men und sei­ner Nach­hal­tig­keits­leis­tung in der Berichts­pe­riode; zum ande­ren ent­hält er spe­zi­fi­sche Stan­dar­d­an­ga­ben und Indi­ka­to­ren. Han­delt es sich bei den all­ge­mei­nen Stan­dar­d­an­ga­ben um Infor­ma­tio­nen, die jedes berich­tende Unter­neh­men ver­öf­fent­li­chen soll, so sol­len als spe­zi­fi­sche Stan­dar­d­an­ga­ben die­je­ni­gen auf­ge­führt wer­den, die als mate­ri­ell ein­ge­stuft wur­den. Die neuen GRI-Standards rich­ten sich mehr nach der Mate­ria­li­tät der im Nach­hal­tig­keits­be­richt offen­ge­leg­ten Infor­ma­tio­nen. Mate­ri­ell ist etwas, wenn die Anspruchs­grup­pen und/oder das Unter­neh­men diese als rele­vant einschätzen.

Was ändert sich durch die vierte Ver­sion der GRI-Richtlinien?

Konnte ein nach G3-Richtlinien erstell­ter Nach­hal­tig­keits­be­richt durch die Glo­bal Reporting Initia­tive nach dem Umfang der gemach­ten Anga­ben in die Level C, B und A ein­ge­ord­net wer­den, gibt es diese Unter­schei­dung bei den G4-Richtlinien nicht mehr. Hier­bei wird nun­mehr zwi­schen Core– und Comprehensive-Angaben unter­schie­den. In die Kate­go­rie Core fal­len alle wesent­li­chen The­men, die jedoch redu­ziert dar­ge­stellt wer­den, wohin­ge­gen der Bericht als Com­pre­hen­sive ein­ge­stuft wird, wenn über alle wesent­li­chen The­men voll­stän­dig berich­tet wurde. Eine wei­tere Ände­rung in der Bestä­ti­gung der Bericht­er­stat­tung wird mit den neuen Richt­li­nien umge­setzt. War es nach den G3-Richtlinien mög­lich in der jewei­li­gen Klas­si­fi­zie­rung noch ein „+“ zu erhal­ten, wenn der Bericht von einem exter­nen Drit­ten bestä­tigt wurde, so ist dies mit den G4-Richtlinien nicht mehr mög­lich. Des Wei­te­ren wer­den Fra­gen eini­ger Berei­che stär­ker in die Richt­li­nien inte­griert; dies betrifft vor allem Fra­gen der Gover­nance der Orga­ni­sa­tion, die Organisations-Ethik, die Lie­fer­kette sowie die Beschwer­de­me­cha­nis­men, die im Unter­neh­men imple­men­tiert sind.

Wie kann ein GRI-Nachhaltigkeitsbericht aus­se­hen? Ist das auch etwas für mein mit­tel­stän­di­sches Unter­neh­men? In einer Daten­bank sind viele der nach GRI berich­ten­den Unter­neh­men mit ihren Nach­hal­tig­keits­be­rich­ten zu fin­den. Schauen Sie sich dort doch ein­mal um.

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