Normierte Unternehmensverantwortung? — ISO 26000

In Deutsch­land gibt es für alles eine Vor­schrift und eine Norm – so heißt es oft. Gerade die Zer­ti­fi­zie­run­gen der Qua­li­täts­ma­nagem­ent­norm ISO 9001 oder des Umwelt­ma­nage­ments ISO 14001 sind mit Kos­ten für externe sowie interne Audits ver­bun­den. Und nun auch noch eine Norm zur unter­neh­me­ri­schen Ver­ant­wor­tung? Anders als die zuvor genann­ten Nor­men ist die ISO 26000 – also die Norm zur gesell­schaft­li­chen Ver­ant­wor­tung von Unter­neh­men – nicht zer­ti­fi­zier­bar. Sie soll ein Leit­fa­den für alle Orga­ni­sa­tio­nen sein, gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung sys­te­ma­tisch ins Unter­neh­men zu integrieren.

Prin­zi­pien der ISO 26000

Die ISO 26000 gibt hier­für sie­ben Prin­zi­pien an, mit Hilfe derer die Orga­ni­sa­tion zu einer nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung bei­tra­gen soll. Das erste Prin­zip ist die Rechen­schaft, was bedeu­tet, dass die Orga­ni­sa­tion sich ver­ant­wort­lich zei­gen soll für die Aus­wir­kun­gen, die sie auf die Gesell­schaft, die Wirt­schaft und die Umwelt hat. Eine Orga­ni­sa­tion sollte einer ange­mes­se­nen Beur­tei­lung die­ser Aus­wir­kun­gen zustim­men und auf­bau­end auf die­sen Erkennt­nis­sen ggf. die Unter­neh­mens­prak­ti­ken anpassen.

Das Prin­zip der Trans­pa­renz for­dert die Orga­ni­sa­tion auf, Nach­voll­zieh­bar­keit sowohl bei der Ent­schei­dungs­fin­dung als auch über den Ein­fluss auf die Gesell­schaft und die Umwelt zu gewähr­leis­ten. Dies setzt die Offen­le­gung von dafür not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen in nach­voll­zieh­ba­rer, kla­rer und voll­stän­di­ger Art und Weise vor­aus. Die­ses Prin­zip ist ins­be­son­dere für den Aus­tausch mit den Anspruchs­grup­pen der Orga­ni­sa­tion wich­tig, da diese die Ent­schei­dun­gen und Ver­hal­tens­wei­sen des Unter­neh­mens ver­ste­hen sollen.

Ein­fa­cher gesagt als getan ist das Prin­zip des ethi­schen Ver­hal­tens. Eine Orga­ni­sa­tion soll sich ethisch ver­hal­ten. Ein sol­ches Ver­hal­ten ist gegrün­det auf Werte. Die ISO 26000 sieht hier­bei Werte wie Ehr­lich­keit und Inte­gri­tät als sehr wich­tig an, ist dies doch die not­wen­dige Bedin­gung, Inter­es­sen bspw. der Mit­ar­bei­ter oder der Umwelt anzuerkennen.

Auch das Prin­zip der Aner­ken­nung von Inter­es­sen der Anspruchs­grup­pen besagt, die Orga­ni­sa­tion solle die Inter­es­sen ihrer Anspruchs­grup­pen aner­ken­nen und auf die Anspruchs­grup­pen ein­ge­hen. Dies betrifft vor allem Inter­es­sen, die über die­je­ni­gen der Eigen­tü­mer, Mit­ar­bei­ter oder andere für die Orga­ni­sa­tion wesent­li­che Akteure hin­aus­ge­hen, da auch andere Grup­pen oder Indi­vi­duen gerecht­fer­tigte Ansprü­che gegen­über der Orga­ni­sa­tion haben können.

Die Ein­hal­tung der Gesetze ist eine wich­tige Vor­aus­set­zung für die gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung von Orga­ni­sa­tio­nen und ist aus die­sem Grund zwin­gend erfor­der­lich. Dass dies ein wich­ti­ges Prin­zip ist, an das sich lei­der nicht immer alle Orga­ni­sa­tio­nen hal­ten, haben viele Skan­dale gezeigt. An die­ser Stelle wird deut­lich her­aus­ge­stellt, dass kein Indi­vi­duum, keine Orga­ni­sa­tion und auch nicht die Regie­rung eines Lan­des über den Geset­zen steht. Die Gesetze sind in der Regel nie­der­ge­schrie­ben, von Par­la­men­ten ver­ab­schie­det und öffent­lich zugäng­lich, sodass für jeder­mann nach­voll­zieh­bar sein sollte, was nach den Geset­zen getan wer­den darf und was nicht.

Neben den Geset­zen sol­len Orga­ni­sa­tio­nen auch inter­na­tio­nale Ver­hal­tens­nor­men aner­ken­nen, sofern diese nicht die Recht­staat­lich­keit beein­träch­ti­gen. Das ist ins­be­son­dere dann wich­tig, wenn Gesetze keine aus­rei­chende Leit­funk­tion über­neh­men, um einen Min­dest­stan­dard in den Akti­vi­tä­ten der Orga­ni­sa­tion zu gewährleisten.

Eine Orga­ni­sa­tion soll aner­ken­nen, dass alle Men­schen über Men­schen­rechte ver­fü­gen. Dies schließt die Wich­tig­keit, diese in den Akti­vi­tä­ten zu berück­sich­ti­gen genauso ein wie die All­ge­mein­gül­tig­keit die­ser Rechte.

Richt­li­nien zur Implementierung

Diese Prin­zi­pien wer­den in wei­tere Kate­go­rien unter­teilt, um eine mög­lichst gute Imple­men­tie­rung in die Orga­ni­sa­tion zu ermög­li­chen. Die Ziel­stel­lung der ISO 26000 ist es, den Orga­ni­sa­tio­nen dies zu erleich­tern und auf die wich­tigs­ten Bedin­gun­gen für gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung auf­merk­sam zu machen.

Anders als die Nor­men ISO 9001 oder ISO 14001 ist die hier beschrie­bene Norm weni­ger eine Nor­mie­rung als mehr ein Leit­fa­den für Orga­ni­sa­tio­nen, unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung (CSR) sys­te­ma­tisch in der Orga­ni­sa­tion zu ver­an­kern. Hier­bei sol­len alle Orga­ni­sa­tio­nen ange­spro­chen wer­den, also nicht nur große oder mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, um einen Bei­trag für eine nach­hal­tige Ent­wick­lung zu leis­ten. Über die­sen Bei­trag kann dann bspw. in Form eines Nach­hal­tig­keits­be­richts nach den Stan­dards der Glo­bal Reporting Initia­tive berich­tet werden.