Die Volkswagen AG, die Allianz SE und viele weitere deutsche und europäische Unternehmen bekennen sich zum UN Global Compact. Der Compact ist einer der von europäischen Unternehmen am häufigsten genannten CSR-Instrumente, wie die in unserem Blog kurz vorgestellte Untersuchung der EU zeigt. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter den Worten UN Global Compact? Ist der Global Compact der Vereinten Nationen (VN) auch interessant für KMUs?
Der Global Compact ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, die sich an Unternehmen auf der ganzen Welt richtet, ihre Geschäftsaktivitäten und ihre Unternehmensstrategie an 10 universellen Prinzipien auszurichten. Mit dieser Verpflichtung bekennen sich die Unternehmen explizit zu den 10 Prinzipien des Compacts, die einen direkten Bezug zu den grundlegenden Erklärungen der VN herstellen: zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, zur Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation, den Grundsätzen der Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung sowie der UN-Konvention gegen Korruption. Alle Geschäftsaktivitäten sollen diesen Erklärungen genügen, deshalb verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, ihre Aktivitäten an den Prinzipien auszurichten. Welche Erwartungen an die Unternehmen leiten sich davon ab?
Unternehmen sollen sich für den Schutz der in der UN Charta festgeschriebenen Menschenrechte einsetzen und verhindern, selbst an Menschenrechtsverletzungen beteiligt zu sein (Prinzipien 1 & 2). Angestellte des Unternehmens haben das Recht, sich zusammenzuschließen und gemeinsam bspw. für Arbeitsnormen zu verhandeln (Prinzip 3). Menschen zur Arbeit zu zwingen widerspricht ebenfalls den Menschenrechten, sodass sich die den Global Compact unterstützenden Unternehmen gegen Zwangsarbeit einsetzen sollen; Gleiches gilt für Kinderarbeit (Prinzipien 4 & 5). Menschen, bzw. potentielle Mitarbeiter sollen nicht bei der Anstellung und im Betrieb diskriminiert werden (Prinzip 6). Aber nicht nur dem Menschen widmen sich die 10 Prinzipien des Compacts, auch der Umweltschutz ist ein wichtiger Teil: Unternehmen sollen in Bezug auf ihre Umwelt nach dem Vorsorgeprinzip handeln (Prinzip 7), auch soll ein größeres Umweltbewusstsein in der Gesellschaft gefördert werden. Darüber hinaus sollen Unternehmen umweltfreundliche Technologien entwickeln sowie deren Verbreitung beschleunigen (Prinzipien 8 & 9). Das letzte Prinzip bezieht sich auf die Korruptionsbekämpfung, auch hiergegen sollen sich Unternehmen stark machen. Dies umfasst alle Arten von Korruption, auch Erpressung und Bestechung (Prinzip 10). Darüber hinaus sind die Unternehmen angehalten, sich bspw. für die UN Millennium Goals aktiv einzusetzen.
Engagement für den Global Compact
Im Rahmen des UN Global Compacts werden bestimmte Erwartungen an das Unternehmen gestellt: die 10 Prinzipien sollen zu einem Bestandteil aller Unternehmensaktivitäten werden. Um Wirksamkeit zu erlangen, sollen die Prinzipien ausdrücklich auf der höchsten Entscheidungsebene angesiedelt werden – denn wie in vorherigen Blog-Einträgen bereits erwähnt, sind CSR-Maßnahmen dann besonders wirkungsvoll, wenn sie Chefsache sind.
Gemäß dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“ soll ein regelmäßiger Austausch mit den Anspruchsgruppen stattfinden. Ein jährlicher Bericht ist hierfür das empfohlene Instrument, mit deren Hilfe die Aktivitäten und deren Fortschritt dokumentiert und nachvollziehbar gemacht werden. Außerdem sollen sich die teilnehmenden Unternehmen für die Bekanntmachung des UN Global Compacts sowie verantwortliches wirtschaftliches Handeln einsetzen. Aber es handelt sich nicht nur um ideelle Aktivitäten. Die teilnehmenden Unternehmen sind angehalten, den UN Global Compact auch regelmäßig finanziell zu unterstützen (weitere Informationen dazu sind hier zu finden). Wie können KMUs bspw. die Menschenrechte durch ihre Aktivitäten schützen? Ist dies ein relevantes Problem für kleine und mittlere Unternehmen?
Daniel Schubert