Der UN Global Compact — Was verbirgt sich dahinter?

Die Volks­wa­gen AG, die Alli­anz SE und viele wei­tere deut­sche und euro­päi­sche Unter­neh­men beken­nen sich zum UN Glo­bal Com­pact. Der Com­pact ist einer der von euro­päi­schen Unter­neh­men am häu­figs­ten genann­ten CSR-Instrumente, wie die in unse­rem Blog kurz vor­ge­stellte Unter­su­chung der EU zeigt. Doch was ver­birgt sich eigent­lich hin­ter den Wor­ten UN Glo­bal Com­pact? Ist der Glo­bal Com­pact der Ver­ein­ten Natio­nen (VN) auch inter­es­sant für KMUs?

Der Glo­bal Com­pact ist eine frei­wil­lige Selbst­ver­pflich­tung, die sich an Unter­neh­men auf der gan­zen Welt rich­tet, ihre Geschäfts­ak­ti­vi­tä­ten und ihre Unter­neh­mens­stra­te­gie an 10 uni­ver­sel­len Prin­zi­pien aus­zu­rich­ten. Mit die­ser Ver­pflich­tung beken­nen sich die Unter­neh­men expli­zit zu den 10 Prin­zi­pien des Com­pacts, die einen direk­ten Bezug zu den grund­le­gen­den Erklä­run­gen der VN her­stel­len: zur All­ge­mei­nen Erklä­rung der Men­schen­rechte, zur Erklä­rung über grund­le­gende Prin­zi­pien und Rechte bei der Arbeit der Inter­na­tio­na­len Arbeits­or­ga­ni­sa­tion, den Grund­sät­zen der Erklä­rung von Rio zu Umwelt und Ent­wick­lung sowie der UN-Konvention gegen Kor­rup­tion. Alle Geschäfts­ak­ti­vi­tä­ten sol­len die­sen Erklä­run­gen genü­gen, des­halb ver­pflich­ten sich die teil­neh­men­den Unter­neh­men, ihre Akti­vi­tä­ten an den Prin­zi­pien aus­zu­rich­ten. Wel­che Erwar­tun­gen an die Unter­neh­men lei­ten sich davon ab?

Unter­neh­men sol­len sich für den Schutz der in der UN Charta fest­ge­schrie­be­nen Men­schen­rechte ein­set­zen und ver­hin­dern, selbst an Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen betei­ligt zu sein (Prin­zi­pien 1 & 2). Ange­stellte des Unter­neh­mens haben das Recht, sich zusam­men­zu­schlie­ßen und gemein­sam bspw. für Arbeits­nor­men zu ver­han­deln (Prin­zip 3). Men­schen zur Arbeit zu zwin­gen wider­spricht eben­falls den Men­schen­rech­ten, sodass sich die den Glo­bal Com­pact unter­stüt­zen­den Unter­neh­men gegen Zwangs­ar­beit ein­set­zen sol­len; Glei­ches gilt für Kin­der­ar­beit (Prin­zi­pien 4 & 5). Men­schen, bzw. poten­ti­elle Mit­ar­bei­ter sol­len nicht bei der Anstel­lung und im Betrieb dis­kri­mi­niert wer­den (Prin­zip 6). Aber nicht nur dem Men­schen wid­men sich die 10 Prin­zi­pien des Com­pacts, auch der Umwelt­schutz ist ein wich­ti­ger Teil: Unter­neh­men sol­len in Bezug auf ihre Umwelt nach dem Vor­sor­ge­prin­zip han­deln (Prin­zip 7), auch soll ein grö­ße­res Umwelt­be­wusst­sein in der Gesell­schaft geför­dert wer­den. Dar­über hin­aus sol­len Unter­neh­men umwelt­freund­li­che Tech­no­lo­gien ent­wi­ckeln sowie deren Ver­brei­tung beschleu­ni­gen (Prin­zi­pien 8 & 9). Das letzte Prin­zip bezieht sich auf die Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung, auch hier­ge­gen sol­len sich Unter­neh­men stark machen. Dies umfasst alle Arten von Kor­rup­tion, auch Erpres­sung und Beste­chung (Prin­zip 10). Dar­über hin­aus sind die Unter­neh­men ange­hal­ten, sich bspw. für die UN Mill­en­nium Goals aktiv einzusetzen.

Enga­ge­ment für den Glo­bal Compact

Im Rah­men des UN Glo­bal Com­pacts wer­den bestimmte Erwar­tun­gen an das Unter­neh­men gestellt: die 10 Prin­zi­pien sol­len zu einem Bestand­teil aller Unter­neh­mens­ak­ti­vi­tä­ten wer­den. Um Wirk­sam­keit zu erlan­gen, sol­len die Prin­zi­pien aus­drück­lich auf der höchs­ten Ent­schei­dungs­ebene ange­sie­delt wer­den – denn wie  in vor­he­ri­gen Blog-Einträgen bereits erwähnt, sind CSR-Maßnahmen dann beson­ders wir­kungs­voll, wenn sie Chef­sa­che sind.

Gemäß dem Motto „Tue Gutes und rede dar­über“ soll ein regel­mä­ßi­ger Aus­tausch mit den Anspruchs­grup­pen statt­fin­den. Ein jähr­li­cher Bericht ist hier­für das emp­foh­lene Instru­ment, mit deren Hilfe die Akti­vi­tä­ten und deren Fort­schritt doku­men­tiert und nach­voll­zieh­bar gemacht wer­den. Außer­dem sol­len sich die teil­neh­men­den Unter­neh­men für die Bekannt­ma­chung des UN Glo­bal Com­pacts sowie ver­ant­wort­li­ches wirt­schaft­li­ches Han­deln ein­set­zen. Aber es han­delt sich nicht nur um ide­elle Akti­vi­tä­ten. Die teil­neh­men­den Unter­neh­men sind ange­hal­ten, den UN Glo­bal Com­pact auch regel­mä­ßig finan­zi­ell zu unter­stüt­zen (wei­tere Infor­ma­tio­nen dazu sind hier zu fin­den). Wie kön­nen KMUs bspw. die Men­schen­rechte durch ihre Akti­vi­tä­ten schüt­zen? Ist dies ein rele­van­tes Pro­blem für kleine und mitt­lere Unternehmen?

Daniel Schu­bert

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